In der Ergotherapie geht es darum, dass „aktiv sein“ eine gesundheitsfördernde und heilende Wirkung haben soll. Ergotherapie stammt vom griechischen Wort „ergein“ ab, welches so viel wie handeln/ tätig sein bedeutet. Verschiedene Alltagsfähigkeiten, die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag werden durch therapeutisches Angebot gefördert.
• Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik im Sacre Coeur Pressbaum (Matura 2013)
• Kindergartenpädagogin bei der St. Nikolausstiftung Wien, Motopädagogin bei Kamptalerchen Langenlois
• Bachelorstudiengang Ergotherapie an der IMC Fachhochschule Krems (Abschluss Juli 2019)
• Ergotherapeutin im Lebensresort Ottenschlag (bis 2020)
• Ergotherapeutin im Spielstudio und freiberufliche Ergotherapeutin (seit Jänner 2021)
• Fortbildungen im pädagogischen Bereich
• Zusatzqualifikation Motopädagogik Kursinstitut Valeo
• K-Taping Therapeutin
• Ergotherapeutische Fortbildungen:
„Gruppe (Beg) Leiten mit Kompetenz und Freude“ – Unterstützungstools f. Gruppentherapien
„Gesprächsführung in der (psychiatrischen) Ergotherapie“
„Umgang mit Herausfordernden Klient*innen“
• Ayres‘ Sensorische Integrationstherapie (ASI) i.A.
• Narbenbehandlung
• Kinesio – Taping
• Handtherapie – Rehabilitation nach orthopädischen Operationen und degenerativen Erkrankungen
• Rehabilitation nach neurologischen Erkrankungen
• Neurokognitives Training
• Alltagstraining
• Unterstützung der Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit im eigenen Alltag
• Berufliche Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen
• Gedächtnistraining, Konzentrations- und Aufmerksamkeitstraining
Laut dem MTD-Gesetz (§ 7 Abs. 3) darf Ergotherapie nur auf ärztliche Anordnung – von der*dem Allgemeinmediziner*in oder Fachärzt*in – ausgeübt werden. Eine Ausnahme stellt die Beratung und Schulung am gesunden Menschen dar. Erfahren Sie hier, welche Informationen die ärztliche Verordnung enthalten muss und wie diese zu dokumentieren sind.
In der ärztlichen Verordnung muss enthalten sein:
Die Kosten der Behandlung bemessen sich je nach Dauer und Art der Behandlung (Hausbesuch. Die Auflistung der Kosten finden Sie unter Tarife.
Nach fünf Therapie Einheiten wird eine Honorarnote ausgestellt, die Bezahlung für therapeutischen Leistungen kann per Banküberweisung oder auf Wunsch in bar erfolgen.
In der ersten ergotherapeutischen Einheit findet, neben der Behandlung, ein kurzes Anamnesegespräch bezüglich des Unfall- oder Krankheitsvorgangs, sowie der Einschränkungen im Alltag statt. Gemeinsam formulieren Therapeut*innen und Patient*innen Therapieziele, an denen sich die ergotherapeutische Behandlung orientiert. Diese Ziele werden nach momentanem Status realistisch formuliert.
Ergotherapeut*innen haben laut MTD-Gesetzt §11a Aufzeichnung über die therapeutische Behandlung zu führen. Dabei ist den betroffenen Patient*innen oder deren gesetzlichen Vertreter*innen auf Verlangen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren. Die vorgenommene Dokumentation des Therapieverlaufs ist nach Beendigung der Behandlung 10 Jahre aufzubewahren. Sofern Patient*innen durch eine andere, zur freiberuflichen Ausübung eines entsprechenden gehobenen medizinisch-technischen Dienstes berechtigten Person weiter betreut werden, kann die Dokumentation mit Zustimmung des*der Patient*in oder deren gesetzliche*n Vertreter*in durch diese weitergeführt werden.
Für Ergotherapeut*innen gilt die im MTD-Gesetz §11c. festgelegte „Verschwiegenheitspflicht“. Sie sind somit zur Verschwiegenheit über alle ihnen, in Ausübung ihres Berufs, anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht wenn,:
Terminvereinbarung
Eine Terminvereinbarung für die erste Behandlung erfolgt telefonisch unter der folgender Nummer:
+43 699 11 29 6745
Jeder weitere Termin kann in der davorliegenden Behandlungseinheit persönlich vereinbart werden.
Eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung ist als Bestätigung zu sehen und Sie erhalten keine explizite Buchungsbestätigung.
Terminabsage
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten ist dieser spätestens 24h vor Terminbeginn telefonisch abzusagen. Andernfalls behält sich der*die Therapeut*in das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin, mit 50% der Kosten, welche für den Termin angefallen wären, in Rechnung zu stellen.
Die ärztliche Verordnung beinhaltet die Anzahl der Therapieeinheiten. Sollte das erwünschte Ziel der Behandlung noch nicht erreicht sein, kann eine weitere Verordnung durch den*die Ärzt*in ausgestellt werden. Ist die ergotherapeutische Behandlung aus Sicht der Therapeutin und/oder des*der Patient*in frühzeitig zu beenden, ist dies nach gemeinsamer Absprache jederzeit möglich.